Letztes Update: 11. September 2024
Souvenirs aus dem Urlaub können das Urlaubsgefühl verlängern. Beachten Sie jedoch die Zollbestimmungen der EU, insbesondere für Genussmittel wie Tabak, Kaffee und Alkohol. Richtmengen müssen eingehalten werden, um Ärger bei der Einfuhr zu vermeiden. Informieren Sie sich über die genauen Vorschriften.
Ein Urlaub ohne Souvenirs? Für viele undenkbar. Ob Ledersandalen aus Griechenland, Sherry aus Spanien oder Kaffee aus Italien – Souvenirs verlängern das Urlaubsgefühl und bringen ein Stück der Ferne nach Hause. Doch was gilt es in Sachen Zoll und Steuern zu beachten? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland gibt wertvolle Hinweise.
Die gute Nachricht vorweg: Innerhalb der EU gibt es keine Zölle mehr. Wer also ein neues Kleid, Schuhe, Gewürze oder sonstige Dinge für den persönlichen Ge- und Verbrauch mitbringen möchte, kann dies problemlos tun. Doch Achtung: Für Genussmittel wie Tabak, Kaffee oder Alkohol sollten bestimmte Richtmengen für den Eigenbedarf eingehalten werden. Sonst droht bei einer Kontrolle möglicherweise Ärger. Waren, die über die Richtmengen hinausgehen, müssen nachversteuert werden, wenn Sie nicht nachweisen können, dass die gesamte Menge für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Dies führt zu Diskussionen und macht den Preisvorteil des Kaufs im Ausland in der Regel zunichte.
Wer zum Beispiel aus dem Tschechien-Urlaub nach Deutschland Tabak mitbringen möchte, darf 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak und 800 Rauchportionen (Sticks zur Inhalation von Aerosol oder Rauch) sowie 1 Liter Substitute (Liquids für E-Zigaretten) für den Eigenbedarf nach Deutschland einführen. Für Alkohol gelten 10 Liter Spirituosen (z. B. Whisky, Wodka, Likör), 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Sherry, Portwein, Marsala), 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier als Richtwert für den Eigenbedarf. Für Wein gibt es in Deutschland keine Beschränkung. Und wer seine morgendliche Kaffeeroutine z. B. mit italienischem Kaffee zu Hause beibehalten möchte, der sollte die Richtmenge von 10 kg Kaffee und 10 kg kaffeehaltige Waren beachten.
Gut zu wissen: Die oben genannten Freimengen für Deutschland gelten pro Person. Dafür gibt die EU Richtwerte vor, die von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden dürfen. Sie können aber höhere Mengen erlauben. D.h. bei Einreise von Deutschland in ein anderes EU Land oder einem Transit können abweichende Regelungen gelten. Zudem gibt es in einigen EU-Ländern andere Altersgrenzen für Alkohol. Informieren Sie sich daher am besten bei den zuständigen Zollbehörden, was in der konkreten Länderkombination gilt.
In manchen Ländern, wie beispielsweise Frankreich, sind viele Medikamente günstiger als in Deutschland. Hier darf bei der Einfuhr der Eigenbedarf für maximal drei Monate nicht überschritten werden. Auch hier gilt: in einigen Ländern der EU erhalten Sie Nahrungsergänzungsmittel und andere Präparate frei zum Kauf, die in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz fallen. Ob und unter welchen Bedingungen Sie diese einführen dürfen, richtet sich alleine nach deutschem Recht.
Wenn Sie Gold und Edelsteine aus einem anderen EU-Land mitbringen möchten, ist dies bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro problemlos möglich. Höhere Beträge müssen Sie beim deutschen Zoll auf Nachfrage mündlich anmelden. Bedenken Sie aber: In vielen EU-Ländern gibt es Bargeld-Obergrenzen, d. h. Barzahlungen sind nur bis zu einem bestimmten Betrag möglich.
Darf ich am Strand gefundene Muscheln oder Korallen einfach so mitnehmen? Nicht immer, denn diese können dem Artenschutz unterliegen. Und dann wäre eine behördliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Informieren Sie sich bei Artenschutz online über die gängigen Vorschriften.
Auch sonst heißt es: Nicht alles, was man kaufen kann, ist auch erlaubt. Dies gilt insbesondere für Feuerwerkskörper, Kulturgüter, Antiquitäten, Waffen, Pflanzenschutzmittel und Medien mit jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Inhalten.
Mitunter sind die Kraftstoffpreise in anderen EU-Ländern für deutsche Urlauber attraktiv. Und manch einer kommt auf die Idee, nicht nur das Auto vollzutanken, sondern den Kraftstoff auch noch in Reservekanister abzufüllen und mitzunehmen. Dabei wird eine Menge von bis zu 20 Litern zur Mitnahme nach Deutschland vom deutschen Zoll nicht beanstandet. Allerdings empfiehlt es sich aus Gründen der Sicherheit, nicht mehr als 10 Liter im Auto mitzuführen.
Aber Achtung: Bevor Sie die deutsche Grenze passieren, müssen Sie den Kraftstoff im Urlaubsland transportieren. Dabei gelten, je nach EU-Land, unterschiedliche Regelungen: In Frankreich, Italien und Spanien dürfen Sie 10 Liter im Reservekanister haben. In Liechtenstein und der Schweiz sind es 25 Liter. Anders in Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Kroatien und Luxemburg; hier ist die Mitnahme komplett verboten.
Für manche Gebiete der Europäischen Union gibt es Sonderregelungen. So zum Beispiel für die Kanarischen Inseln, Helgoland, Nord-Zypern oder die Überseedepartements Frankreichs. Wir empfehlen dringend, sich vor der Rückreise auf der Internetseite des deutschen Zolls über die genauen Reisefreimengen zu informieren.
Auch bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten Freimengen für Tabak, Alkohol und Kaffee. Vorsicht ist geboten, wenn Sie Wurst oder Käse aus dem Urlaub mitbringen möchten. Denn die Einfuhr ist nur sehr eingeschränkt erlaubt.
Souvenirs sind bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro einfuhrabgabenfrei. Hierzu zählen auch Tabak-Substitute wie Liquids für E-Zigaretten. Bei See- und Flugreisen liegt der Gesamtbetrag bei 430 Euro. Achtung: Wer das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, darf maximal Waren im Wert von 175 Euro mitbringen. Diese Summen sind schnell erreicht. Liegen Sie darüber, müssen Sie auf jeden Fall durch den Zoll. Der rote Ausgang ist am Flughafen dann der richtige.
Wenn Sie genau wissen möchten, was und wieviel Sie aus dem jeweiligen Urlaubsland mitbringen dürfen, können Sie den Abgaberechner des deutschen Zolls nutzen.
Auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Zoll und Reisefreimengen in der EU.
Wenn Sie aus dem Urlaub Souvenirs mitbringen, gibt es einige Dinge zu beachten. Besonders wichtig ist es, sich über die Zollbestimmungen zu informieren. Diese variieren je nach Land und Art des Souvenirs. Manche Gegenstände dürfen nur in begrenzter Menge oder gar nicht eingeführt werden. Achten Sie darauf, dass Sie keine verbotenen Waren mitbringen, um Ärger zu vermeiden.
Ein weiteres Thema, das für Reisende von Interesse sein könnte, ist die Frage, ob Bußgelder im Ausland vollstreckbar sind. Wenn Sie im Ausland ein Bußgeld erhalten, kann dieses unter Umständen auch in Deutschland vollstreckt werden. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die Verkehrsregeln und vermeiden Sie so unangenehme Überraschungen.
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