Letztes Update: 24. August 2024
Bußgelder im Ausland vollstreckbar: Wer im Ausland falsch parkt oder zu schnell fährt, muss mit hohen Strafen rechnen. Der ADAC informiert, welche Bußgelder drohen und wie man sich verhalten sollte. Besonders wichtig: Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Wer im Ausland falsch parkt oder zu schnell fährt, muss mit einem teuren Andenken rechnen. Denn die Bußgelder sind in vielen Ländern oftmals höher als in Deutschland. Der ADAC gibt einen Überblick darüber, was wo droht und wie man sich am besten verhält, sollte tatsächlich ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landen.
Mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h landet man in Frankreich bei einem Bußgeld von 135 Euro. In Italien werden sogar 175 Euro fällig. Besonders tief in die Tasche greifen muss man in Norwegen, wo mit 620 Euro zur Kasse gebeten wird. Zum Vergleich: In Deutschland kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h ab 60 Euro.
Auch falsches Parken wird im Ausland zum Teil deutlich stärker sanktioniert als in Deutschland. Während man hierzulande bei einem Parkverstoß mit 10 bis 110 Euro rechnen muss, werden in Spanien oder Rumänien bis zu 200 Euro fällig. Polen (125 Euro) und die Niederlande (120 Euro) sind ebenfalls mit verhältnismäßig hohen Bußgeldern dabei.
Fährt man bei Rot über die Ampel, wird es vor allem in Norwegen erneut besonders teuer: 850 Euro müssen hier bei einem Rotlichtverstoß aufgebracht werden. Ähnlich hoch ist es in Griechenland mit 700 Euro. Auch in Kroatien muss man mit mindestens 390 Euro tief in die Tasche greifen. Die Niederlande verlangen 300 Euro. In Spanien geht es bei 200 Euro los, in Italien bei 170 Euro und in Deutschland bei 90 Euro.
Der ADAC rät, Knöllchen aus dem Ausland nicht zu ignorieren. Wenn der Vorwurf stimmt, sollte man umgehend zahlen. In manchen Ländern werden hohe Rabatte bei Schnellzahlung gewährt. Bußgelder aus fast allen EU-Staaten können nämlich auch in Deutschland ab einer Grenze von 70 Euro nachträglich vollstreckt werden. In Österreich fällige Bußgelder sogar schon ab einer Höhe von 25 Euro.
Bei Schreiben von privaten Inkassofirmen sollte man jedoch vorsichtig sein, warnt der ADAC. Solange es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen wie Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstöße handelt, dürfen nur Behörden polizeiliche Geldbußen grenzüberschreitend eintreiben. In Deutschland müssen ausländische Behörden hierfür das Bundesamt für Justiz um Vollstreckungshilfe bitten.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten, sollten Sie zunächst prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist. Ist dies der Fall, empfiehlt es sich, das Bußgeld schnell zu zahlen, um mögliche Rabatte zu nutzen. Ignorieren Sie den Bescheid nicht, da dies zu höheren Kosten und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen kann.
Falls Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids haben, können Sie sich an den ADAC oder einen Anwalt wenden, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Diese Experten können Ihnen helfen, den Bescheid zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
Einige Länder in Europa sind besonders streng, wenn es um Verkehrsverstöße geht. Norwegen, Italien und Frankreich gehören zu den Ländern mit den höchsten Bußgeldern. Auch in Spanien und den Niederlanden sollten Sie besonders vorsichtig sein, da hier ebenfalls hohe Strafen drohen.
In Norwegen beispielsweise können Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße sehr teuer werden. Auch in Italien und Frankreich sollten Sie sich strikt an die Verkehrsregeln halten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
Um Bußgelder im Ausland zu vermeiden, sollten Sie sich vor Ihrer Reise über die Verkehrsregeln und Bußgelder in Ihrem Urlaubsland informieren. Der ADAC bietet hierzu umfassende Informationen und Ratgeber an. Achten Sie besonders auf Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkvorschriften und Ampelregelungen.
Ein weiterer Tipp ist, sich an die allgemeinen Verkehrsregeln zu halten und defensiv zu fahren. Vermeiden Sie riskante Fahrmanöver und halten Sie sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten. So können Sie nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch sicher und entspannt reisen.
Bußgelder im Ausland können teuer werden und sind in vielen Fällen auch in Deutschland vollstreckbar. Ignorieren Sie daher keine Bußgeldbescheide aus dem Ausland und prüfen Sie diese sorgfältig. Bei berechtigten Vorwürfen sollten Sie das Bußgeld schnell zahlen, um mögliche Rabatte zu nutzen und weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Seien Sie besonders vorsichtig bei Schreiben von privaten Inkassofirmen und wenden Sie sich im Zweifelsfall an den ADAC oder einen Anwalt. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Verkehrsregeln und Bußgelder in Ihrem Urlaubsland, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Wenn du im Urlaub ein Knöllchen bekommst, kann es teuer werden. Bußgelder aus der EU können auch in Deutschland vollstreckt werden. Sei daher vorsichtig, wenn du im Ausland unterwegs bist. Besonders wichtig ist es, auf private Inkassofirmen zu achten. Diese können oft zusätzliche Gebühren verlangen, die nicht gerechtfertigt sind.
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